AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen bieten die Grundlage aller nachstehenden Dienste und Leistungen der Firma ProChauffeur Kopp, Zürich (folgend nur Prochauffeur genannt). Diese AGB gelten gegenüber aller Kunden und Nutzern der Dienste von Prochauffeur (nachfolgend gemeinsam Mitglied genannt).
Die Leistungen und Dienste sind ausschliesslich für Berufsfahrer (Paketkuriere, Lastwagenfahrer aller Branchen) bestimmt.
Der Vertrag beginnt bei erfolgreicher Zahlung ab dem Registrierung-Datum über das Anmeldungsformular.
Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt nach Registrierung und akzeptieren dieser AGB zustande.
- Das Mitglied hat Anspruch auf das Widerrufsrecht innert 14 Tagen.
- Der jährliche Beitrag beträgt CHF 75.-
- Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
- Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).
Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Angebot ProChauffeur
Durch die Registrierung des Mitglieds und der damit verbundenen Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages hat das Mitglied nach der Karenzfrist die Möglichkeit, bei einem der folgenden finanziellen Ereignissen nach sorgfältiger Überprüfung seitens Prochauffeur, den benötigen Geldbetrag anzufordern.
Wie muss das Mitglied ein Ereignis anmelden?
- Über das Gesuchsformular mit allen persönlichen Angaben.
- Der Sachverhalt muss beschrieben werden und es müssen entsprechende Fotos oder Quittungen beigefügt werden.
Der Empfänger auf den Quittungen/Rechnungen muss mit dem Mitglied übereinstimmen. Es werden keine Rechnungen für Dritte (z.B. Partner oder Kinder) mitfinanziert.
Welche Ereignisse werden teils oder ganz übernommen?
- Kosten im Zusammenhang mit der Arbeits-, und Ruhezeitverordnung, sowie mit der Lenkzeit
– Nötigung zu Verstössen wegen Arbeitgeber
– Verstösse gegen Lenkzeit aufgrund fehlender Infrastruktur (Parkplatzmangel etc)
– Übrige Konflikte bezüglich der Arbeits-, und Ruhezeitverordnung
- Entstandene finanzielle Schäden zulasten des Fahrers durch Nötigung von Arbeitgeber und/oder Kunden
- Sponsoring und Unterstützung bei Projekten und Events im Interesse der Transportbranche
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn die obengenannte Punkte NICHT anderweitig z.B. vom Arbeitgeber übernommen werden.
Dem Mitglied ist es möglich, weitere mögliche (unvorhersehbare) finanzielle Ereignisse einzureichen. Jeder Fall wird individuell bearbeitet und sorgfältig überprüft.
Die Karenzfrist beträgt 1 Monat. Die Karenzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie nach Abschluss der Mitgliedschaft noch keine Leistungen beziehen können. Ereignisse, die während der Karenzfrist entstehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Die Kosten müssen im Verhältnis mit dem jährlichen Gesamtbetrag der Einzahlungen des Kunden stehen.
Jeder Fall ist einzigartig und wird individuell geprüft, deshalb wird jeder Fall einzeln bearbeitet.
Welche Ereignisse werden nicht übernommen?
- Kosten die vom Arbeitgeber getragen werden
- Kosten wegen grobfahrlässigem Verhalten und dadurch entstandene Ereignisse/Verstösse
- Private Investitionen, die nicht im Zusammenhang mit dem Beruf stehen
- Normale Berufsauslagen wie Verpflegung und Arbeitsweg
- Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fahrkategorie, sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsausweis.
ProChauffeur hat das Recht bei einem Ereignis den Anspruch auf den nötigen Geldbetrag begründet abzulehnen.
Es werden keine Kosten übernommen oder mitfinanziert die vor Vertragsbeginn entstanden sind.
Das Angebot kann jederzeit ausgebaut werden.
ProChauffeur hat auch das Recht, nur eine Teilzahlung auszuführen.
Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied verpflichtet sich bei der Registrierung alle Daten wahrheitsgetreu anzugeben.
Beim Antrag eines finanziellen Ereignisses müssen bei Anfrage alle Angaben richtig sein und bei Bedarf stellt ProChauffeur einige Rückfragen und kann noch gewisse Unterlagen verlangen, die zwingend nachzureichen sind, ansonsten hat der Kunde kein Anrecht auf Unterstützung.
Der Mitgliederbeitrag muss immer im Voraus der entsprechenden Periode einbezahlt werden.
Pflichten des Unternehmens
Bei ordnungsgemässer Überprüfung des Ereignisses das Mitglied unterstützen.
Die Mitgliederbeiträge sind ausschliesslich für Leistungen zugunsten der Mitglieder bestimmt.
Missbrauch
Bei Verdacht auf Missbrauch unserer Dienstleistung, behält ProChauffeur das Recht vor, sich beim Arbeitgeber oder Rechnungssteller zu informieren.
Bei einem klaren Fall von Missbrauch erlischt der Vertrag per sofort und alle bereits bezogenen Leistungen werden in Rechnung gestellt.
Unter Missbrauch ist auch die Ausnützung unserer Leistung zu verstehen. Nur bei absoluter Notwendigkeit kann Anspruch auf eine Zahlung erhoben werden.
Vertragsende
Der Vertrag erlischt automatisch nach einem Jahr Mitgliedschaft ab Zahlungsdatum.
Der Kunde hat auf denn einbezahlten Betrag nach Vertragsende kein Anrecht, auch wenn keine Bedarf an Leistungen vorhanden war.
ProChauffeur hat das Recht, dem Kunden den Vertrag begründet oder unbegründet zu kündigen.
Erlischt der Vertrag frühzeitig, hat das Mitglied keinerlei Anrecht auf Rückvergütung.
Zahlungsbedingungen
Der jährliche Betrag ist immer vor der Vertragslaufzeit einzuzahlen. Eine monatliche Zahlung des jährlichen Gesamtbetrages ist auf Anfrage möglich.
Zahlungsarten sind; Vorauskasse, Mastercard, Visa, Samsung Pay sowie TWINT. Weitere Zahlungsmittel werden nur nach Absprache akzeptiert.
Sicherheitsmassnahmen
Wir treffen nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmasses der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Massnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig.
ProChauffeur Kopp
Schaffhauserstrasse 526
8052 Zürich